• Das IASB arbeitet mit Nachdruck daran, die derzeit gültigen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu ersetzen.
• Mit dem im Juli 2009 veröffentlichten Standardentwurf wurden Vorschläge für die Kategorisierung und (Folge-)Bewertung von Finanzinstrumenten vorgelegt.
• Der Entwurf sieht nur noch zwei Bewertungskategorien vor: Fortgeführte Anschaffungskosten und erfolgswirksame Marktbewertung.
• Die bisherigen Kategorien “Held-to-Maturity”, “Loans and Receivables” sowie “Available-for-Sale” entfallen.
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