• Durch den Vertrag von Lissabon, der neuen EU-Verfassung, soll die Europäische Union innen funktionsfähiger und nach außen handlungsfähiger werden.
• Gegen die Ratifizierung ist Klage erhoben worden: Der Vertrag untergrabe die in Deutschland verfassungsrechtlich fixierten Souveränitäts- und Demokratierechte.
• Das Bundesverfassungsgericht hat den Vertrag von Lissabon gebilligt – aber nur unter der Bedingung, dass Bundestag und Bundesrat stärkere Mitsprache in Brüssel erhalten.
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