Flug- und Fahrgastrechte – bald Geld statt Frust?

Ist der gebuchte Flug verspätet oder wird womöglich ganz annulliert, so bedeutet das für die Fluggäste Frust und Ärger und oft finanzielle Einbußen. Die europäische Gesetzgebung will den betroffenen Verbrauchern eine angemessene Unterstützung und finanzielle Entschädigung zukommen lassen doch viele Fluggesellschaften ignorieren die Verordnung einfach und drücken sich mit fadenscheinigen Ausreden und Begründungen vor ihrer Verpflichtung.

Die seit Februar 2005 gültigen Fluggastrechte in der EU werden von den Fluggesellschaften nur sporadisch umgesetzt – Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen werden nur widerwillig geleistet.
Zweideutige Formulierungen in der Verordnung lassen Raum für Schlupflöcher, die manche Airlines gründlich ausnutzen, um sich ihrer Verpflichtung zu entledigen.
Auch die Bahnen sollen künftig in die Pflicht genommen werden und für Verspätungen eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises vornehmen müssen.

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