Rundfunkstaatsvertrag – Online-Aktivitäten von ARD und ZDF werden begrenzt!
Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen neuen Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt. Dieser soll die Expansion der Privaten im Internet begrenzen. Demnach dürften die Öffentlich-rechtlichen im Netz nur “sendungsbezogene“ Inhalte anbieten. Unterhaltungsangebote wie Kontaktbörsen oder Freizeittipps sollen dagegen außen vorbleiben. Private Anbieter sowie die EU-Kommission sehen durch die Expansion der Öffentlich-Rechtlichen ins Internet bereits den Wettbewerb in Gefahr.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen neuen Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt.
Der neue Vertrag soll der Expansion von ARD und ZDF im Internet Grenzen setzen.
Künftig sollen die Online-Inhalte nur noch “sendungsbezogen“ sein und zeitlich begrenzt im Netz stehen.
Die Privaten sehen durch die Internet-Pläne der Öffentlich-Rechtlichen ihr Online-Geschäft bedroht.
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