Kraft-Wärme-Kopplung – Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Tauziehen um die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom März 2002 hält an. Anvisiert sind 25 Prozent Anteil des Stroms aus KWK, also mehr als doppelt so viel wie momentan. Ob die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ziel führen, wird bezweifelt.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden Strom und Wärme gleichzeitig gewonnen. Dadurch wird die eingesetzte Energie bis zu 90 Prozent ausgenutzt. Konventionelle Stromkraftwerke blasen die Wärme größtenteils ungenutzt in die Luft und verwerten die eingesetzte Energie zu weniger als 50 Prozent.
KWK-Strom hat in Deutschland derzeit einen Anteil an der gesamten Stromerzeugung von nur 11 Prozent. Bis 2020 soll er auf 25 Prozent mehr als verdoppelt werden. Das Potenzial von KWK-Anlagen wird sogar auf 50-70 Prozent der gesamten deutschen Stromerzeugung geschätzt.
In Deutschland wird die Kraft-Wärme-Kopplung durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vom 19. März 2002 gefördert. Das Gesetz läuft zum 31. Dezember 2010 aus. Seit Monaten wird über die Reformierung diskutiert.
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