Gebührenfinanzierung – Verfassungsgerichtsurteil stärkt öffentlich-rechtliche Anstalten!

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Demnach war der Eingriff der Länder in die Rundfunkfinanzierung bei der Gebührenrunde 2005 verfassungswidrig. Das Urteil bedeutete nicht nur einen klaren, sondern vor allem unerwarteten Sieg für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – einerseits wegen der zusätzlichen Gebühreneinnahmen und andererseits wegen der gegebenen Zukunftsgarantien.
 

Im Wettbewerb der Rundfunk- und Fernsehanstalten hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots die Stellung von ARD und ZDF gestärkt.
Die Länder können demnach entgangene Gebühreneinnahmen in Höhe von 440 Millionen Euro nachfordern – zudem wurde die “Bestands- und Entwicklungsgarantie” bestätigt.
Heftig kritisiert wird, dass ARD und ZDF die Gebühreneinnahmen auch dazu nutzen, um im Bereich der digitalen Medien zu expandieren.

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